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Infektionsschutzgesetz: Volldampf voraus ins Corona-Chaos

Infektionsschutzgesetz: Volldampf voraus ins Corona-Chaos

Die Minister Lauterbach und Buschmann sind sich über die ab dem Herbst geltenden neuen Corona-Maßnahmen einig geworden. Wie schön. Aber ob diese Einigung, die vom 1. Oktober bis zum 7. April gelten soll, auch alltagstauglich ist?

Punkt 1: Wie lange gilt die Impfung?

Jetzt soll jemand als frisch geimpft gelten, wenn der Impftermin nicht länger als drei Monate zurückliegt (denn Studien und die Erfahrung haben gezeigt, dass bei den meisten Menschen der Impfschutz danach schon rapide abgesunken ist). Wenn jetzt im Herbst ein neuer und auf Omikron abgestimmter Impfstoff kommt, der (hoffentlich) länger wirkt – gilt dann immer noch das Limit von drei Monaten? Müssen sich die Bürger also alle drei Monate impfen lassen, um einen gültigen Impfschutz zu haben? Oder wird das Infektionsschutzgesetz dann entsprechend angepasst?

Besonders pikant dabei: Bisher hat die Ständige Impfkommission (Stiko) die vierte Impfung noch nicht einmal generell für die Bevölkerung empfohlen, nur für gefährdete oder über 70-jährige Personen wird aktuell eine zweite Booster-Impfung nahegelegt. Und dann alle drei Monate impfen? Ist das jetzt wirklich so gewollt?

Punkt 2: Wie geht das mit der Maskenpflicht?

Bundesweise soll eine Maskenpflicht im Fernverkehr (Bus, Bahn, Flugzeug) gelten sowie in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.

Aber: die Länder können für öffentliche Räume (Restaurants, Veranstaltungen etc.) bei starker Infektionslage noch zusätzliche Maskenpflicht verordnen.

Kompliziert wird es, wenn die Maskenpflicht gekoppelt wird an den Status getestet, frisch geimpft oder frisch genesen. Auf den ersten Blick sieht es jetzt zwar aus, als ob eine generelle 2G- oder 3G-Regel gekippt wäre, aber dafür bekommen die Veranstalter die Rolle des Buhmanns zugewiesen: die müssten dann am Eingang kontrollieren, ob die Nicht-Masken-Träger getestet, geimpft oder genesen sind – der bürokratische Aufwand lässt grüßen!

Und wenn im Innenbereich der Aufenthalt ohne Maske erlaubt ist, wer kontrolliert dann, ob jemand, der sich am Eingang (da weder geimpft noch genesen oder getestet) eine Maske aufgesetzt hat, diese auch weiter drinnen trägt?

Das Schlupfloch heißt: Restaurants, Kinos, Clubs, Theater, Sportveranstalter etc. können (um diesen Kontrollaufwand zu sparen) per Hausrecht bestimmen, dass 3G gelten soll – das wäre dann die Einführung einer 3G-Regelung durch die Hintertür! Ist das jetzt wirklich so gewollt?

Punkt 3: Weitere Landesmaßnahmen?

Nicht nur bei der Maskenpflicht gilt: die einzelnen Bundesländer können bei einer drohenden Überlastung des Gesundheitssystems weitere Maßnahmen verhängen. Die Minister bringen hier als Vergleich die Kategorie „Winterreifen“ für generelle Maßnahmen und „Schneeketten“ für die verschärfte Version.

Das Problem dabei: es gibt überhaupt keine Anhaltspunkte oder Vorgaben (wie zum Beispiel Inzidenzzahlen oder Anzahl freier Intensivbetten), ab wann die Schneeketten zum Einsatz kommen sollen. Das bedeutet: den einzelnen Ländern ist weitgehend überlassen, welche Maßnahmen sie wann ergreifen. Und das bedeutet wiederum, dass Deutschland in diesem Winter mal wieder wie ein Flickenteppich unterschiedlicher Verordnungen aussehen dürfte. Ist das jetzt wirklich so gewollt? Wozu diese Reglementierungswut, wenn Frankreich, Österreich, Portugal, Spanien, Schweiz, Dänemark, Schweden, Norwegen und die osteuropäischen Länder die Regeln fallen lassen?

Da fragen wir uns: Warum nicht die Bürger als mündige Bürger betrachten und ihnen mehr Eigenverantwortung zugestehen? Warum muss der Bürger hier in Deutschland so am Gängelband geführt werden?

Wie so häufig bei den regierungspolitischen Entscheidungen der letzten Jahre zeigt auch das Infektonsschutzgesetz: gut gemeint ist nicht gut gemacht. Genießen Sie noch den Sommer. Ab dem Herbst wird es in Deutschland noch chaotischer werden, als es die ganze Zeit schon war.

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