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Die deutsche Staatsbürgerschaft ist ein Privileg

Die deutsche Staatsbürgerschaft ist ein Privileg

Kommentar des LKR-Bundesvorsitzenden Jürgen Joost:

Die SPD-Innenministerin Nancy Faeser will das deutsche Staatsbürgerschaftsrecht schleifen. Die Anforderungen zum Erwerb sollen drastisch gesenkt werden, die Einbürgerung statt nach bislang acht bereits nach fünf, in Ausnahmefällen sogar nach 3 Jahren möglich sein.

Weitere Voraussetzungen sollen drastisch gesenkt werden: Wer über 67 Jahre alt ist, muss nur noch mündliche Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Wissenstests sollen entfallen. Die ohnehin sehr fragwürdige und ausgeuferte Praxis doppelter Staatsbürgerschaften soll die Regel werden. Ziel ist es, möglichst vielen Ausländern möglichst schnell das deutsche Wahlrecht zu bescheren.

Klares Bekenntnis zu Deutschland

Die deutsche Staatsbürgerschaft darf nicht weiter entwertet werden, als es ohnehin schon der Fall ist. Die Anforderungen müssen eher erhöht werden, als sie zu senken.

Die deutsche Staatsbürgerschaft verliehen zu bekommen ist ein Privileg und darf nur am Ende einer erfolgreichen persönlichen Integrationsgeschichte stehen. Dazu gehören die Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift ebenso wie die nachgewiesene berufliche und gesellschaftliche Integration. Eine einmal erlangte deutsche Staatsbürgerschaft kann nicht wieder entzogen werden.

Vor allen Dingen darf die Verleihung der deutschen Staatsbürgerschaft nicht beliebig werden, sie erfordert zwingend ein klares Bekenntnis zu Deutschland selbst, zu unserem Rechtssystem, zu unserer freiheitlichen und säkularen Gesellschaft.

Ich bin entscheiden der Meinung: wer die deutsche Staatsbürgerschaft erlangen will, muss bereit sein, auf seine bisherige Staatsbürgerschaft zu verzichten.

Fachkräfte sind willkommen –  illegale Einwanderung nicht

Statt deutsche Staatsbürgerschaften zu entwerten, sollten die Bundes- und Landesregierung endlich ihre Hausaufgaben machen und dafür sorgen, dass illegale Migration nach Deutschland unterbleibt und dass abgelehnte Asylbewerber das Land verlassen müssen.

Auch die These, dass wir diese Einwanderung bräuchten, um unserem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, hält keiner sachlichen Überprüfung stand. Illegale eingewanderte Migranten führen zunächst zu enormen Kostenbelastungen, ohne dass sie – Ausnahmen bestätigen die Regel – dem Fachkräftemangel entgegen wirken.

Den Fachkräftemangel können wir beseitigen, in dem wir qualifizierte Zuwanderung nach klaren Kriterien ermöglichen, sofern auf dem Arbeitsmarkt ein konkreter und nachhaltiger Bedarf besteht. Das gilt für Einwanderer, die entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten bereits besitzen und mit der entsprechenden Bereitschaft nach Deutschland kommen, sich gesellschaftlich zu integrieren, wie auch für Qualifizierte für Wirtschaft, Wissenschaft, Forschung.

Um hier lediglich qualifiziert zu arbeiten und zu wohnen, ist keine deutsche Staatsbürgerschaft erforderlich.

Deutschland darf nicht zum Magnet für Wirtschaftsflüchtlinge werden

Wir wenden uns gegen gesetzliche Regelungen, die die illegale Einwanderung nach Deutschland fördern. Die wirtschaftliche Situation in Deutschland ist angespannt. Die Städte und Gemeinden sind an der Grenze ihrer Aufnahmefähigkeit von Flüchtlingen angekommen oder haben diese bereits deutlich überschritten. Der Massenzustrom von Flüchtlingen hat sich im Jahr 2022 verstärkt. Neben den Fluchtbewegungen aus der Ukraine versuchen immer mehr Migranten nach Europa und dort bevorzugt nach Deutschland zu gelangen. Unter diesen Umständen verbietet sich jegliche gesetzliche Regelung, die Fluchthelfern Gründe liefert, Wirtschaftsflüchtlinge zu einer zum Teil lebensgefährlichen Flucht nach Europa zu überreden.

Wir lehnen aus diesem Grund das von der Koalition geplante dauerhafte Bleiberecht für abgelehnte, aber „gut integrierte“ Asylbewerber entschieden ab. Dieses Gesetzesvorhaben entstammt der links-grünen Ideologieblase, in der Aspekte der Ökonomie und kulturellen Identität der einheimischen Bevölkerung völlig ausgeblendet werden. Das gleiche gilt für die von Frau Faeser angestrebte vereinfachte Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft.

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