Wir fordern die konsequente Einhaltung der Gewaltenteilung und eine stärkere Unabhängigkeit der Justiz. Die Wahl von Richtern und die Besetzung von Richterstellen müssen so geregelt werden, dass politische Mitwirkung und Einflussnahme ausgeschlossen sind
Die Berufung der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichtes und des Landesverfassungsgerichtes führt zu einer politisch ausgehandelten Besetzung und gefährdet damit die Unabhängigkeit der obersten deutschen Gerichte. Wir wollen sowohl das Vorschlagsrecht als auch die Berufung der Verfassungsrichter so regeln, dass ausschließlich die fachliche Eignung und Bewährung als Richter oder Rechtsgelehrter auf höchstem Niveau für die Auswahl entscheidend ist.
Um parteipolitische Einflussnahe zu verhindern, soll die Benennung ausscheidender Verfassungsrichter durch die verbleibenden Mitglieder erfolgen. Ebenso verlangen wir eine Neuregelung der Zuständigkeiten und Auswahlverfahren des Europäischen Gerichtshofes. Wir bezweifeln insbesondere die politische Unabhängigkeit des EuGH, dessen Urteile häufig den Eindruck erwecken, dass sie einer politischen Agenda, nicht jedoch einer politisch unbeeinflussten, juristisch fundierten Rechtsauslegung folgen.